Vereinbarung

Vereinbarung

zwischen den Mitgliedsunternehmen der

Interessengemeinschaft Customer Care Billing (ICCB)

Stand :18.05.2018

 

 

§ 1 Grundlage der Interessengemeinschaft Customer Care Billing

(1) Die Interessengemeinschaft Customer Care Billing ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, die Customer Care und Billing Verfahren für die Energieabrechnung einsetzen.

(2) Die Interessengemeinschaft Customer Care Billing ist eine nichtwirtschaftliche Interessengemeinschaft und begründet keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

 

§ 2 Zweck der Interessengemeinschaft Customer Care Billing

(1) Zweck der Interessengemeinschaft Customer Care Billing ist eine Interessenvertretung aller Mitglieder mit dem Ziel, frühzeitig Definitionen und Lösungswege gleicher Aufgabenstellungen gemeinsam vorzubereiten. Die Interessengemeinschaft Customer Care Billing dient außerdem als Plattform für einen breiten Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern.

 

§ 3 Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft Customer Care Billing

(1) Mitglied in der Interessengemeinschaft Customer Care Billing kann jedes Unternehmen werden, das die Bedingungen gemäß §1erfüllt.

(2) Der Antrag ist an den/die Sprecher/in der Interessengemeinschaft Customer Care Billing zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet die dem Zeitpunkt der Antragstellung folgende Mitgliederversammlung durch Abstimmung.

            (3) Die Mitgliedschaft wird beendet durch schriftliche Kündigung seitens des Mitgliedes oder durch Ausschluss auf Beschluss der Mitgliederversammlung.

            (4) Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.

 

§ 4 Organe der Interessengemeinschaft Customer Care Billing

      Die Organe sind:

           (1) der Sprecherkreis; bestehend aus Sprecher/in und zwei Stellvertretern/innen

           (2) Die Mitgliederversammlung

 

§ 5 Sprecherkreis der Interessengemeinschaft Customer Care Billing

           (1) Der Sprecherkreis wird jeweils für zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist     zulässig.

           (2) Der Sprecherkreis hat folgende Aufgaben:

           (3) das Führen der laufenden Geschäfte

           (4) die Einberufung und Leitung der Sitzungen der Mitgliederversammlung

           (5) die Organisation von Workshops und Informationsveranstaltungen

 

§ 6 Mitgliederversammlung

            (1) Die Mitgliederversammlung ist oberste Organ der Interessengemeinschaft        Customer Care Billing.

            (2) Mindestens einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt.

            (3) Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.

            (4) Die Kosten der Mitgliederversammlung werden per Umlage verteilt.

 

§ 7 Aufgaben der Mitgliederversammlung

          (1) Beschlussfassung über Mitgliedschaft bzw. Ausschluss

          (2) Wahl des Sprecherkreises

          (3) Freigabe der Protokolle

          (4) Aktive Mit-/Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch

 

§ 8 Stimmrechte in der Mitgliederversammlung

          (1) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitgliedsunternehmen eine Stimme

           (2) Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitgliedsunternehmen gefasst.

          

§ 9 Vereinbarung

           (1) Die Vereinbarung tritt mit Verabschiedung durch die Mitglieder der ICCB in Kraft.

 

§ 10 Datenschutz

            (1) Die Mitglieder der ICCB stimmen grundsätzlich zu, dass im Rahmen der

                 Organisation und Abwicklung der ICCB Mitgliederversammlungen

                  personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen

                 (Art. 4 Nr. 1 u. 2 DSGVO). Bildaufnahmen, die während der Veranstaltung

                gemacht werden, dürfen gespeichert und verwendet werden, z.B. in der

                Bildergalerie des ICCB, im Internetauftritt des ICCB, im Mitgliederbereich.

 

             (2) Die Einwilligung in die Datenverarbeitung gemäß der vorgenannten Angaben erfolgt freiwillig und kann jederziet durch das Mitgleid oder teolweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.